Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.07.2016Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9Anmerkung
VwGH ZurückweisungRechtssatz
Die Bereithaltung der Unterlagen am Arbeitsort gemäß § 7d AVRAG wird dann nicht zumutbar sein, wenn eine gesicherte Aufbewahrung vor Ort (absperrbarer Baucontainer, absperrbares Baubüro) nachweislich nicht möglich ist.Die Bereithaltung der Unterlagen am Arbeitsort gemäß Paragraph 7 d, AVRAG wird dann nicht zumutbar sein, wenn eine gesicherte Aufbewahrung vor Ort (absperrbarer Baucontainer, absperrbares Baubüro) nachweislich nicht möglich ist.
Schlagworte
Bereithaltung von Lohnunterlagen (am Arbeitsort), Bereithaltepflicht, Arbeitskräfteüberlassung, Werkvertrag, Arbeitgeber, Erlass des SozialministeriumsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.041.028.8900.2015Zuletzt aktualisiert am
07.03.2017