Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.07.2016Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §6Rechtssatz
Ergibt sich im Beschwerdefall, dass eine (hypothetische) Ausweisung des Beschwerdeführers zum Tatzeitpunkt nicht gerechtfertigt gewesen wäre, so wirkt sich dies im Ergebnis auch auf die Strafbarkeit des inländischen Aufenthaltes gemäß § 120 Abs. 1a FPG aus.Ergibt sich im Beschwerdefall, dass eine (hypothetische) Ausweisung des Beschwerdeführers zum Tatzeitpunkt nicht gerechtfertigt gewesen wäre, so wirkt sich dies im Ergebnis auch auf die Strafbarkeit des inländischen Aufenthaltes gemäß Paragraph 120, Absatz eins a, FPG aus.
Schlagworte
Vorliegen von integrationsbegründenden Sachverhaltselementen zur Tatzeit, schwerwiegendes Interesse am Verbleib in Österreich, mehr als zehn Jahre dauernden Inlandsaufenthalt, Interessenabwägung gemäß Art. 8 EMRK, gesetzlicher Strafausschließungsgrund trotz tatbestandsmäßigem VerhaltensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.051.055.3864.2016Zuletzt aktualisiert am
22.12.2016