Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
19.09.2016Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AVRAG §7Rechtssatz
Bei Berücksichtigung von behaupteten Ersatzansprüchen und Pönalen als Gegenforderungen bei Vorschreiben einer Sicherheitsleistung könnte der Zweck der Sicherheitsleistung daher leicht vereitelt werden. Zudem würde sich auch die Möglichkeit eröffnen, rechtsmissbräuchlich de facto (zunächst) nicht überprüfbare Gegenforderungen zu behaupten und die Sicherheitsleistung dadurch auszuhebeln. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Schlagworte
Voraussetzungen zur Verhängung einer Sicherheitsleistung, Nichtleistung von Rechtshilfe als Erschwernis der Vollstreckung möglicher Geldstrafen, Höhe der Sicherheitsleistung, Bestandteil des Werklohns, Anspruch auf eine Pönale gegenüber einem Subunternehmer, Aufrechnung des Anspruches auf Zahlung des Werklohns mit einer Gegenforderung, keine Schmälerung des Werklohns durch zivilrechtliche AnsprücheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.041.070.4289.2016Zuletzt aktualisiert am
09.12.2016