Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
17.10.2016Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3Rechtssatz
Der Gesetzgeber beabsichtigte offensichtlich die Schaffung eines Systems, in welchem der Fremde primär einen Aufenthaltstitel nach dem NAG anzustreben hat und räumte diesen Aufenthaltstiteln somit eine gewisse Vorrangstellung gegenüber asylrechtlichen Aufenthaltsberechtigungen ein.
Schlagworte
Verhältnis der Aufenthaltstitel nach dem NAG und AsylG, stellen mehrerer Anträge nach diesem Bundesgesetz, anhängiges Verfahren nach dem AsylG, Antragstellung nach dem NAG während laufendem Verfahren nach dem AsylG, planwidrige Lücke des § 19 Abs. 2 NAG, Analogie, Vorrang der Aufenthaltstitel nach dem NAG, Subsidiarität der Aufenthaltstitel nach dem AsylGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.081.9657.2016Zuletzt aktualisiert am
14.11.2016