Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
21.11.2016Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §10 Abs1 Z7Rechtssatz
Es wäre geradezu widersprüchlich, nach der Geburt von der Mutter zu verlangen, weitere Einkünfte zu beziehen, um den jeweiligen Richtsatz zu erreichen, und einige Monate danach, wenn eine weitere Einkunftsquelle unter Umständen wieder zugemutet werden könnte, den Lebensunterhalt plötzlich als gesichert anzusehen.
Schlagworte
Erstreckungsanträge von nachgeborenen Kindern, gesicherter Lebensunterhalt, Berechnungszeitraum, Kinderbetreuungsgeld, Sicherung des Lebensunterhalts durch den Bezug von Kinderbetreuungsgeld, Bezug über gesamten BerechnungszeitraumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.065.6978.2016Zuletzt aktualisiert am
14.12.2016