Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
21.11.2016Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §10 Abs1 Z7Rechtssatz
Durch den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch die Mutter während des gesamten Berechnungszeitraums gilt der Lebensunterhalt des Kindes jedenfalls als gesichert und die Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 5 StbG ist erfüllt.Durch den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch die Mutter während des gesamten Berechnungszeitraums gilt der Lebensunterhalt des Kindes jedenfalls als gesichert und die Voraussetzung des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7 und Absatz 5, StbG ist erfüllt.
Schlagworte
Erstreckungsanträge von nachgeborenen Kindern, gesicherter Lebensunterhalt, Berechnungszeitraum, Kinderbetreuungsgeld, Sicherung des Lebensunterhalts durch den Bezug von Kinderbetreuungsgeld, Bezug über gesamten BerechnungszeitraumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.065.6978.2016Zuletzt aktualisiert am
14.12.2016