Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.12.2016Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AVRAG §7i Abs1Rechtssatz
Zwischen Nichtübermittlung von Lohnunterlagen an den Sozialversicherungsträger und der Verweigerung der Einsichtnahme ist zu unterscheiden. Da es sich um zwei verschiedene Tatbestände handelt, ist eine klare Differenzierung in der Anlastung nötig.
Schlagworte
Lohnunterlagen; Sozialversicherungsträger; Einsichtnahme, Verweigerung der; Nichtübermittlung der Lohnunterlagen; verschiedene Tatbestände; Richtigstellung bzw. Korrektur der Anlastung unzulässigEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.041.068.12083.2015Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017