Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
02.01.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Rechtssatz
In einem Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für das Bundesgebiet ist zunächst das Vorhandensein von festen und regelmäßigen eigenen Einkünften des Antragstellers sowie im Falle einer Familienzusammenführung des Zusammenführenden im Sinne des § 11 Abs. 5 NAG zu prüfen.In einem Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für das Bundesgebiet ist zunächst das Vorhandensein von festen und regelmäßigen eigenen Einkünften des Antragstellers sowie im Falle einer Familienzusammenführung des Zusammenführenden im Sinne des Paragraph 11, Absatz 5, NAG zu prüfen.
Schlagworte
Berechnung des vorhandenen Einkommens gem. § 11 Abs. 5 NAG, Nachweis von festen und regelmäßigen eigenen Einkünften des Antragstellers und des Zusammenführenden, Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit, Maßstab für eine einzelfallbezogenen Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit, Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten AufenthaltsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.070.9887.2016Zuletzt aktualisiert am
26.01.2017