Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
02.01.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Rechtssatz
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen Fremden kann in der Regel dann zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft iSd. § 11 Abs. 2 Z 4 NAG führen, wenn dem Fremden monatlich jedenfalls ein frei verfügbares (Netto-) Einkommen in der Höhe der jeweils anzuwendenden Richtsätze nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz zu Sicherung seiner Lebensbedürfnisse zur Verfügung steht.Die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen Fremden kann in der Regel dann zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft iSd. Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4, NAG führen, wenn dem Fremden monatlich jedenfalls ein frei verfügbares (Netto-) Einkommen in der Höhe der jeweils anzuwendenden Richtsätze nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz zu Sicherung seiner Lebensbedürfnisse zur Verfügung steht.
Schlagworte
Berechnung des vorhandenen Einkommens gem. § 11 Abs. 5 NAG, Nachweis von festen und regelmäßigen eigenen Einkünften des Antragstellers und des Zusammenführenden, Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit, Maßstab für eine einzelfallbezogenen Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit, Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten AufenthaltsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.070.9887.2016Zuletzt aktualisiert am
26.01.2017