RS Lvwg 2017/1/16 VGW-171/042/29431/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2017
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Rechtssatznummer

14

Entscheidungsdatum

16.01.2017

Index

E3L E05202000
E3L E05202020
L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

32003L0088 Arbeitszeit-RL Art. 7
32003L0088 Arbeitszeit-RL Art. 17
BO 1994 §41a Abs1
BO 1994 §41a Abs2
BO 1994 §41a Abs3
BO 1994 §41a Abs4
DO 1994 §115i Abs1
VwGVG §28 Abs3

Rechtssatz

Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gewährt in einem Fall, in welchem ein Arbeitnehmer gegen Entgeltanspruch dienstfreigestellt gewesen war, hinsichtlich der Urlaubsansprüche, welche der Dienstnehmer innerhalb des Dienststellungszeitraums konsumieren hätte können, keinen Urlaubsersatzleistungsanspruch.Artikel 7, der Richtlinie 2003/88/EG gewährt in einem Fall, in welchem ein Arbeitnehmer gegen Entgeltanspruch dienstfreigestellt gewesen war, hinsichtlich der Urlaubsansprüche, welche der Dienstnehmer innerhalb des Dienststellungszeitraums konsumieren hätte können, keinen Urlaubsersatzleistungsanspruch.

Schlagworte

Bezahlter Mindestjahresurlaub, finanzielle Vergütung, Höhe der Urlaubsersatzleistung, konsumierter Urlaub, Dienstfreistellung, krankheitsbedingte Abwesenheit, Richtlinie, unmittelbare Anwendung,

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.171.042.29431.2014

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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