Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
16.01.2017Index
E3L E05202000Norm
32003L0088 Arbeitszeit-RL Art. 7Rechtssatz
Mangels Indizien aus der Wiener Rechtslage kann nicht der Wille des Landesgesetzgebers geschlossen werden, dass auch pensionierten Beamten, welche nach dem § 41a Abs. 2 BO 1994 keinen Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung haben, zusätzlich zu einem diesen aus Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG zukommenden Urlaubsersatzleistungsanspruch hinausgehende Ansprüche zuerkannt werden sollen.Mangels Indizien aus der Wiener Rechtslage kann nicht der Wille des Landesgesetzgebers geschlossen werden, dass auch pensionierten Beamten, welche nach dem Paragraph 41 a, Absatz 2, BO 1994 keinen Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung haben, zusätzlich zu einem diesen aus Artikel 7, der Richtlinie 2003/88/EG zukommenden Urlaubsersatzleistungsanspruch hinausgehende Ansprüche zuerkannt werden sollen.
Schlagworte
Bezahlter Mindestjahresurlaub, finanzielle Vergütung, Höhe der Urlaubsersatzleistung, konsumierter Urlaub, Dienstfreistellung, krankheitsbedingte Abwesenheit, Richtlinie, unmittelbare Anwendung,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.171.042.29431.2014Zuletzt aktualisiert am
11.07.2017