Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
16.01.2017Index
E3L E05202000Norm
32003L0088 Arbeitszeit-RL Art. 7Rechtssatz
Bereits der bloße Wortlaut der vor dem Urteil vom 20.7.2016, Zl. C-341/15, ergangenen Urteile des EuGH zu den Voraussetzungen für einen auf Art. 7 der RL 2003/88/EG gestützten Urlaubsersatzleistungsanspruch legte nahe, dass stets und ohne jegliche Ausnahme einem Arbeitnehmer iSd. RL 2003/88/EG, welcher in einem unmittelbar vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses liegenden Zeitraum längere Zeit arbeitsunfähig gewesen ist, und welcher aus diesem Grund seinen (zuletzt entstandenen) Anspruch auf einen innerhalb der letzten 15 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erworbenen bezahlten Erholungsurlaub nicht hat konsumieren können, ein Urlaubsersatzleistungsanspruch zusteht (vgl. EuGH 20.1.2009, C-350/06 [Schultz-Hoff] und C-520/06 [Stringer], Rn 49ff; 22.11.2011, C-214/10 [Schulte]; Rn. 28ff; 3.5.2012, C-337/10 [Neidel], Rn 29ff; 19.9.2013, C-579/12 [Strack] 37ff. 54ff; 12.6.2014, C-118/13 [Bollacke], 18ff).Bereits der bloße Wortlaut der vor dem Urteil vom 20.7.2016, Zl. C-341/15, ergangenen Urteile des EuGH zu den Voraussetzungen für einen auf Artikel 7, der RL 2003/88/EG gestützten Urlaubsersatzleistungsanspruch legte nahe, dass stets und ohne jegliche Ausnahme einem Arbeitnehmer iSd. RL 2003/88/EG, welcher in einem unmittelbar vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses liegenden Zeitraum längere Zeit arbeitsunfähig gewesen ist, und welcher aus diesem Grund seinen (zuletzt entstandenen) Anspruch auf einen innerhalb der letzten 15 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erworbenen bezahlten Erholungsurlaub nicht hat konsumieren können, ein Urlaubsersatzleistungsanspruch zusteht vergleiche EuGH 20.1.2009, C-350/06 [Schultz-Hoff] und C-520/06 [Stringer], Rn 49ff; 22.11.2011, C-214/10 [Schulte]; Rn. 28ff; 3.5.2012, C-337/10 [Neidel], Rn 29ff; 19.9.2013, C-579/12 [Strack] 37ff. 54ff; 12.6.2014, C-118/13 [Bollacke], 18ff).
Schlagworte
Bezahlter Mindestjahresurlaub, finanzielle Vergütung, Höhe der Urlaubsersatzleistung, konsumierter Urlaub, Dienstfreistellung, krankheitsbedingte Abwesenheit, Richtlinie, unmittelbare Anwendung,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.171.042.29431.2014Zuletzt aktualisiert am
11.07.2017