Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
20.01.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Z9Anmerkung
VwGH v. 16.08.2017, Ro 2017/22/0005, EinstellungRechtssatz
Die Aufenthaltstitel nach § 46 und nach § 47 Abs. 3 NAG sind systematisch zwei verschiedenen Hauptstücken innerhalb des 2. Teils des NAG zugeordnet, was Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Gesetzgeber die beiden Aufenthaltstitel für unterschiedliche Zwecke vorgesehen hat.Die Aufenthaltstitel nach Paragraph 46 und nach Paragraph 47, Absatz 3, NAG sind systematisch zwei verschiedenen Hauptstücken innerhalb des 2. Teils des NAG zugeordnet, was Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Gesetzgeber die beiden Aufenthaltstitel für unterschiedliche Zwecke vorgesehen hat.
Schlagworte
Antragsmodifikation, wesentliche Antragsänderung, Änderung des Aufenthaltszwecks, Interpretation, UnzuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.064.14608.2016Zuletzt aktualisiert am
22.09.2017