Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.02.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z4Rechtssatz
Aus § 61 Abs. 1 Z 2 letzter Halbsatz NAG kann nicht geschlossen werden, dass die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 11 Abs. 2 Z 4 und § 11 Abs. 5 NAG im Falle eines selbständigen Künstlers gleichzeitig eine besondere Erteilungsvoraussetzung darstellt. Abgesehen von den im Hinblick auf Art. 8 MRK bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken (eine Interessensabwägung wäre gegenständlich auch bei Vorliegen eines mehr als 20-jährigen durchwegs rechtmäßigen Aufenthalts nicht geboten) widerspricht dem auch der ausdrückliche Verweis auf die Voraussetzungen des 1. Teiles sowie die Zulässigkeit einer Haftungserklärung im Einleitungssatz des § 61 NAG.Aus Paragraph 61, Absatz eins, Ziffer 2, letzter Halbsatz NAG kann nicht geschlossen werden, dass die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4 und Paragraph 11, Absatz 5, NAG im Falle eines selbständigen Künstlers gleichzeitig eine besondere Erteilungsvoraussetzung darstellt. Abgesehen von den im Hinblick auf Artikel 8, MRK bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken (eine Interessensabwägung wäre gegenständlich auch bei Vorliegen eines mehr als 20-jährigen durchwegs rechtmäßigen Aufenthalts nicht geboten) widerspricht dem auch der ausdrückliche Verweis auf die Voraussetzungen des 1. Teiles sowie die Zulässigkeit einer Haftungserklärung im Einleitungssatz des Paragraph 61, NAG.
Schlagworte
(Getrennte) Prüfung der allgemeinen und besonderen Erteilungsvoraussetzungen, überwiegende Deckung des Unterhalts durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung, allgemein zur Verfügung stehende Unterhaltsmittel, Nachweis ausreichender UnterhaltsmittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.063.13847.2016Zuletzt aktualisiert am
16.03.2017