Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.02.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z4Rechtssatz
Nach § 61 NAG ist im Falle eines selbständigen Künstlers zu prüfen, ob sein Unterhalt überwiegend durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung gedeckt ist, während nach § 11 Abs. 2 Z 4 NAG und § 11 Abs. 5 NAG die Höhe der zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel im Verhältnis zu den Richtsätzen des § 293 ASVG zu prüfen ist.Nach Paragraph 61, NAG ist im Falle eines selbständigen Künstlers zu prüfen, ob sein Unterhalt überwiegend durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung gedeckt ist, während nach Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4, NAG und Paragraph 11, Absatz 5, NAG die Höhe der zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel im Verhältnis zu den Richtsätzen des Paragraph 293, ASVG zu prüfen ist.
Schlagworte
(Getrennte) Prüfung der allgemeinen und besonderen Erteilungsvoraussetzungen, überwiegende Deckung des Unterhalts durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung, allgemein zur Verfügung stehende Unterhaltsmittel, Nachweis ausreichender UnterhaltsmittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.063.13847.2016Zuletzt aktualisiert am
16.03.2017