Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
27.02.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz kennt allerdings keinen gesonderten Aufenthaltstitel für türkische Staatsangehörige, welche Ansprüche aus Art 6 oder 7 ARB 1/80 ableiten können und einen diesen Normen entsprechenden Berechtigungsumfang normieren.Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz kennt allerdings keinen gesonderten Aufenthaltstitel für türkische Staatsangehörige, welche Ansprüche aus Artikel 6, oder 7 ARB 1/80 ableiten können und einen diesen Normen entsprechenden Berechtigungsumfang normieren.
Schlagworte
Berechtigung nach Art. 6 ARB 1/89, Zugehörigkeit zum „regulären Arbeitsmarkt“ eines Vertragsstaates, deklarative Wirkung eines erteilten Aufenthaltstitels, kein gesonderter Aufenthaltstitel für türkische Staatsangehörige, die Berechtigungen eines türkischen Staatsangehörigen abdeckenden Aufenthaltstitels, über das ARB 1/80 hinausgehende Befugnisse durch die Erteilung eines AufenthaltstitelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.023.10546.2016Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017