Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.04.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z3Rechtssatz
Ein Antrag auf Selbstversicherung gemäß § 16 Abs. 1 ASVG, dem nur die beabsichtigte aber noch nicht erfolgte Wohnsitznahme im Inland entgegensteht, ist nicht gänzlich unbeachtlich, sondern tritt eine solche Selbstversicherung mit dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme im Inland ein.Ein Antrag auf Selbstversicherung gemäß Paragraph 16, Absatz eins, ASVG, dem nur die beabsichtigte aber noch nicht erfolgte Wohnsitznahme im Inland entgegensteht, ist nicht gänzlich unbeachtlich, sondern tritt eine solche Selbstversicherung mit dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme im Inland ein.
Schlagworte
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Krankenversicherungsschutz, Antrag auf Selbstversicherung, Beginn der SelbstversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.032.1217.2017Zuletzt aktualisiert am
17.07.2017