Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
11.04.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs1Rechtssatz
Das Vorliegen sämtlicher Erteilungsvoraussetzungen ist aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Rechtssicherheit vor Bestellung des Aufenthaltstitels beim Bundesminister für Inneres durch den Fremden nachzuweisen. Die Stundung dieses Nachweises auf den Zeitpunkt der Ausfolgung des Aufenthaltstitels widerstreitet diesen Grundprinzipien.
Schlagworte
Alle Risiken abdeckender Krankenversicherungsschutz, in Österreich leistungspflichtige Krankenversicherung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Substituierung durch eine Privatversicherung, gleichwertiger Leistungsumfang, Nachweis des Vorliegens der Erteilungsvoraussetzungen, Stundung eines NachweisesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.023.4269.2017Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017