RS Vwgh 2004/10/1 98/12/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.10.2004
beobachten
merken

Index

E1E
E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
59/04 EU - EWR
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

11992E048 EGV Art48;
11992E051 EGV Art51;
11997E039 EG Art39;
11997E042 EG Art42;
61993CJ0443 Vougioukas VORAB;
PG 1965 §53;
PG 1965 §54 Abs3 idF 1988/288;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall zu prüfen ist, ob die Bestimmung des § 56 PG 1956, welche die Pflicht des Beamten zur Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrags davon abhängig macht, dass der Bund für die angerechneten Ruhegenussvordienstzeiten keinen Überweisungsbetrag nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen erhält, gegen Art. 48 und Art. 51 des EG-Vertrages (nunmehr Art. 39 und 42 EG) verstößt. Davon hängt auch die Beantwortung der Frage ab, ob der Beschwerdeführer rechtswirksam auf die Anrechnung der von ihm in der BRD im öffentlichen Dienst als Universitätsprofessor zurückgelegten Zeit verzichten konnte.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998120010.X09

Im RIS seit

12.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten