Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.05.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §19 Abs2Rechtssatz
Die in § 19 Abs. 2 NAG enthaltene Formulierung, wonach auch das Stellen weiterer Anträge während eines anhängigen Verfahrens nach diesem Bundesgesetz einschließlich jener bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts unzulässig ist, kann in verfassungskonformer Auslegung nicht so verstanden werden, dass davon auch das Stellen eines Verlängerungsantrages iSd. § 24 NAG erfasst wäre, hätte dies doch zur Konsequenz, dass die Behörde, berücksichtigt man die übliche Dauer von Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, durch das bloße Einbringen von Revisionen gegen stattgebende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte im Aufenthalts- und Niederlassungsverfahren bewirken könnte, dass jeglicher Antragswerber, dem das Gericht einen Aufenthaltstitel erteilt hat, einen Verlängerungsantrag iSd. § 24 NAG nicht mehr einbringen könnte, selbst wenn das Höchstgericht eine derartige Amtsrevision schlussendlich als unbegründet ab- oder zurückweist.Die in Paragraph 19, Absatz 2, NAG enthaltene Formulierung, wonach auch das Stellen weiterer Anträge während eines anhängigen Verfahrens nach diesem Bundesgesetz einschließlich jener bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts unzulässig ist, kann in verfassungskonformer Auslegung nicht so verstanden werden, dass davon auch das Stellen eines Verlängerungsantrages iSd. Paragraph 24, NAG erfasst wäre, hätte dies doch zur Konsequenz, dass die Behörde, berücksichtigt man die übliche Dauer von Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, durch das bloße Einbringen von Revisionen gegen stattgebende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte im Aufenthalts- und Niederlassungsverfahren bewirken könnte, dass jeglicher Antragswerber, dem das Gericht einen Aufenthaltstitel erteilt hat, einen Verlängerungsantrag iSd. Paragraph 24, NAG nicht mehr einbringen könnte, selbst wenn das Höchstgericht eine derartige Amtsrevision schlussendlich als unbegründet ab- oder zurückweist.
Schlagworte
Verlängerungsantrag, Amtsrevision, anhängiges Revisionsverfahren, gleichzeitiges Stellen mehrerer AnträgeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.059.6761.2017Zuletzt aktualisiert am
11.07.2017