RS Vwgh 2004/10/1 98/12/0010

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Veröffentlicht am 01.10.2004
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Index

E1E
E3R E05204020
E6J
59/04 EU - EWR
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

11992E048 EGV Art48;
11992E051 EGV Art51;
11997E039 EG Art39;
11997E042 EG Art42;
31971R1408 WanderarbeitnehmerV;
61993CJ0443 Vougioukas VORAB;
PG 1965 §53;

Rechtssatz

Mit Urteil vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93, Vougioukas, in der es um Zweifel bezüglich der Anwendung der Rechtsvorschriften eines einzelnen Mitgliedsstaates im Hinblick auf die Anerkennung der in diesem Staat oder auch in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft zurückgelegten Beschäftigungszeiten zur Begründung des Rentenanspruches (nach einem Sondersystem) ging, hat der EuGH ausgesprochen (Rn. 40 bis 42), dass eine - der durch die Art. 48 ff. EG-Vertrag gewährleisteten Freizügigkeit entgegen stehende - abschreckende Wirkung auf die Arbeitnehmer hervorgerufen werde, wenn nationale Rechtsvorschriften vorsähen, dass nur in den inländischen öffentlichen Krankenhäusern zurückgelegte Beschäftigungszeiten, nicht aber entsprechende in öffentlichen Krankenhäusern anderer Mitgliedstaaten zurückgelegte Zeiten als rentenfähig anerkannt werden können.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61993J0443 Vougioukas VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998120010.X03

Im RIS seit

12.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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