Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.09.2019Index
L46109 Tierhaltung WienNorm
TierhalteG Wr §5a Abs1Rechtssatz
Die Haltung oder Verwahrung mehrere Hunde, für die ein Hundeführschein zu absolvieren ist, ohne im Besitz eines entsprechenden Sachkundenachweises (Hundeführschein) zu sein, begründet selbstständige, gesondert zu verfolgende und zu ahndende Verwaltungsübertretungen.
Schlagworte
Hundeführschein; hundeführscheinpflichtiger Hund; Sachkundenachweis; gleichzeitiges Verwahren; gleichzeitiges Halten; KumulationsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.001.019.10957.2019Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019