Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.10.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z3Rechtssatz
Das gesetzliche Erfordernis zum Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes nach § 11 Abs. 2 Z 3 NAG stellt ein eigenständiges, dh neben dem Erfordernis ausreichender finanzieller Mittel nach § 11 Abs. 2 Z 4 iVm Abs. 5 NAG gesondert zu erfüllendes Erteilungskriterium dar. Es kann daher nicht durch die Vorlage einer Haftungserklärung erbracht werden.Das gesetzliche Erfordernis zum Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes nach Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 3, NAG stellt ein eigenständiges, dh neben dem Erfordernis ausreichender finanzieller Mittel nach Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4, in Verbindung mit Absatz 5, NAG gesondert zu erfüllendes Erteilungskriterium dar. Es kann daher nicht durch die Vorlage einer Haftungserklärung erbracht werden.
Schlagworte
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; Krankenversicherungsschutz; private Krankenversicherung; Nachweis; Mitwirkungspflicht; Haftungserklärung; InteressenabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.088.12806.2019Zuletzt aktualisiert am
02.12.2019