Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.10.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11Rechtssatz
Wie sich aus § 11 Abs. 1 Z 5 NAG klar ergibt, liegt dieser Versagungsgrund nicht bereits dann vor, wenn eine Überschreitung der Dauer des erlaubten visumsfreien oder visumspflichten Aufenthalts vorliegt, sondern muss die Überschreitung im Zusammenhang mit § 21 Abs. 6 NAG erfolgen.Wie sich aus Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 5, NAG klar ergibt, liegt dieser Versagungsgrund nicht bereits dann vor, wenn eine Überschreitung der Dauer des erlaubten visumsfreien oder visumspflichten Aufenthalts vorliegt, sondern muss die Überschreitung im Zusammenhang mit Paragraph 21, Absatz 6, NAG erfolgen.
Schlagworte
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; Inlandsantragstellung; Auslandsantragstellung; unrechtmäßiger Aufenthalt; Bleiberecht; Abwarten der Entscheidung im Ausland; Anwendungsbereich; verfassungskonforme Interpretation; InteressenabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.086.10074.2019Zuletzt aktualisiert am
06.11.2019