Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.10.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs3Rechtssatz
Aus Art. 6 ARB 1/80 kann kein Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltsbewilligung „Studierender“ ungeachtet dessen, dass deren Voraussetzungen nicht vorliegen – abgeleitet werdenAus Artikel 6, ARB 1/80 kann kein Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltsbewilligung „Studierender“ ungeachtet dessen, dass deren Voraussetzungen nicht vorliegen – abgeleitet werden
Schlagworte
Verlängerungsantrag; besondere Erteilungsvoraussetzungen; Studienerfolgsnachweis; maßgebliches Studienjahr; relevantes Curriculum; Stillhalteklausel; Beschränkung der Erwerbstätigkeit; Aufenthaltsrecht; deklaratorischer CharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.090.5159.2019Zuletzt aktualisiert am
20.11.2019