Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
14.01.2021Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art. 130 Abs1 Z2Rechtssatz
Durch die Maßnahme des Abschneidens sämtlicher Hanfpflanzen wurde die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Eigentum an den wirtschaftlich verwertbaren CBD-Hanfpflanzen verletzt. Die belangte Behörde wäre jedenfalls verpflichtet gewesen, sich vor der Zerstörung der Pflanzen über die (fälschlich angenommene) Illegalität des Anbaus zu vergewissern und sich zunächst auf eine Probenziehung zu beschränken. Bis zum Vorliegen eines validen Ergebnisses hätte es genügt, die Lagerhalle zu versiegeln und zu bewachen.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Durchsuchung; Suchtmittel; Cannabispflanze; EigentumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.102.013.10967.2020Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021