Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.01.2021Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art. 130 Abs1 Z2Rechtssatz
Es mag zwar ex ante zutreffen, dass die verfahrensgegenständliche Plantage nicht als „CBD-Hanf“ gekennzeichnet war; das berechtigte die Behörde oder deren BeamtInnen aber nicht, von vornherein von einer illegalen THC-Pflanzung auszugehen und mehr als ein paar Pflanzen als Probe zur Bestimmung des THC-Gehalts abzuschneiden, und diese dadurch wirtschaftlich vernichten zu lassen. Jeder Beamtin und jedem Beamten ist heute die Information zugänglich, dass es sich bei der „Cannabispflanze“ um die alte, vielseitig verwendbare Kulturpflanze Hanf handelt, und dass die Berauschung nur eine ihrer zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten darstellt.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Durchsuchung; Suchtmittel; Cannabispflanze; EigentumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.102.013.10967.2020Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021