Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.01.2021Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §24Rechtssatz
Gewinne aus einer Quizshow stellen kein Einkommen dar, das aus eigener Erwerbstätigkeit stammt und somit nicht von der Kostenersatzpflicht des § 24 WMG umfasst ist. Eine Quizshow ist ähnlich einem Glücksspiel zu beurteilen, denn die. bzw. der KandidatIn kann das Spiel mit Können und Geschick nicht beeinflussen. Es steigert zwar die Gewinnchancen, wenn man über ein gutes und breit gefächertes Allgemeinwissen verfügt, bei der Vielfalt der Fragen muss man aber Glück haben, dass genau jene Fragen gestellt werden, die man beantworten kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass man die gestellten Fragen auch nur durch Glück richtig errät.Gewinne aus einer Quizshow stellen kein Einkommen dar, das aus eigener Erwerbstätigkeit stammt und somit nicht von der Kostenersatzpflicht des Paragraph 24, WMG umfasst ist. Eine Quizshow ist ähnlich einem Glücksspiel zu beurteilen, denn die. bzw. der KandidatIn kann das Spiel mit Können und Geschick nicht beeinflussen. Es steigert zwar die Gewinnchancen, wenn man über ein gutes und breit gefächertes Allgemeinwissen verfügt, bei der Vielfalt der Fragen muss man aber Glück haben, dass genau jene Fragen gestellt werden, die man beantworten kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass man die gestellten Fragen auch nur durch Glück richtig errät.
Schlagworte
Mindestsicherung; Kostenersatz; Erwerbstätigkeit; GlücksspielEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.141.021.9799.2020Zuletzt aktualisiert am
28.04.2021