RS Lvwg 2021/1/19 VGW-141/021/9799/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.01.2021

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §24

Rechtssatz

Gewinne aus einer Quizshow stellen kein Einkommen dar, das aus eigener Erwerbstätigkeit stammt und somit nicht von der Kostenersatzpflicht des § 24 WMG umfasst ist. Eine Quizshow ist ähnlich einem Glücksspiel zu beurteilen, denn die. bzw. der KandidatIn kann das Spiel mit Können und Geschick nicht beeinflussen. Es steigert zwar die Gewinnchancen, wenn man über ein gutes und breit gefächertes Allgemeinwissen verfügt, bei der Vielfalt der Fragen muss man aber Glück haben, dass genau jene Fragen gestellt werden, die man beantworten kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass man die gestellten Fragen auch nur durch Glück richtig errät.Gewinne aus einer Quizshow stellen kein Einkommen dar, das aus eigener Erwerbstätigkeit stammt und somit nicht von der Kostenersatzpflicht des Paragraph 24, WMG umfasst ist. Eine Quizshow ist ähnlich einem Glücksspiel zu beurteilen, denn die. bzw. der KandidatIn kann das Spiel mit Können und Geschick nicht beeinflussen. Es steigert zwar die Gewinnchancen, wenn man über ein gutes und breit gefächertes Allgemeinwissen verfügt, bei der Vielfalt der Fragen muss man aber Glück haben, dass genau jene Fragen gestellt werden, die man beantworten kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass man die gestellten Fragen auch nur durch Glück richtig errät.

Schlagworte

Mindestsicherung; Kostenersatz; Erwerbstätigkeit; Glücksspiel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.141.021.9799.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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