Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.05.2021Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §7 Abs6 Z1Rechtssatz
Bei der Lösung der Frage, ob eine Unterbrechung (im Sinne von – wenn auch kurzfristiger – Beendigung) des Arbeitsverhältnisses oder eine bloße Karenzierung (im Sinne einer bloßen Aussetzung der synallagmatischen Verpflichtungen) vorliegt, kommt es auf den Inhalt der zwischen den Arbeitsvertragspartnern abgeschlossenen Vereinbarung an, die nach den Regeln des §§ 914 ABGB auszulegen ist.Bei der Lösung der Frage, ob eine Unterbrechung (im Sinne von – wenn auch kurzfristiger – Beendigung) des Arbeitsverhältnisses oder eine bloße Karenzierung (im Sinne einer bloßen Aussetzung der synallagmatischen Verpflichtungen) vorliegt, kommt es auf den Inhalt der zwischen den Arbeitsvertragspartnern abgeschlossenen Vereinbarung an, die nach den Regeln des Paragraphen 914, ABGB auszulegen ist.
Schlagworte
Ausländerbeschäftigung; Beschäftigungsbewilligung; Erlöschen; Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Aussetzung des Arbeitsverhältnisses; Irrtum; Unkenntnis; Außerordentliche Milderung der StrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.041.078.8771.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021