Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.05.2021Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z11bRechtssatz
Gemäß § 68 Abs. 1 StVO ist im Falle des Vorhandenseins einer Radfahranlage diese mit Einspurigen Fahrzeugen, sohin auch Fahrrädern, zu benützen. Der Begriff der Radfahranlage wird in § 2 Abs. 1 Z 11b StVO definiert und umfasst Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Rad- und Gehwege und Radfahrerüberfahrten. Nicht genannt wird in dieser Aufzählung die Fahrradstraße, welche ihre Grundlage in § 67 StVO hat. § 67 StVO trat dabei mit der StVO Novelle 2013 in Kraft, wurde dabei aber nicht in die Definition der Radfahranlage aufgenommen und stellt demgemäß auch keine Radfahranlage dar, womit aber auch deren Sonderregelungen nicht gelten (Vgl. dazu Salamon, Die 25. StVO-Novelle: ein Überblick, ZVR 2013,211 (213)). Dementsprechend besteht aber auch keine explizite Benützungspflicht im Sinne des § 68 Abs. 1 StVO.Gemäß Paragraph 68, Absatz eins, StVO ist im Falle des Vorhandenseins einer Radfahranlage diese mit Einspurigen Fahrzeugen, sohin auch Fahrrädern, zu benützen. Der Begriff der Radfahranlage wird in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 11 b, StVO definiert und umfasst Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwege, Rad- und Gehwege und Radfahrerüberfahrten. Nicht genannt wird in dieser Aufzählung die Fahrradstraße, welche ihre Grundlage in Paragraph 67, StVO hat. Paragraph 67, StVO trat dabei mit der StVO Novelle 2013 in Kraft, wurde dabei aber nicht in die Definition der Radfahranlage aufgenommen und stellt demgemäß auch keine Radfahranlage dar, womit aber auch deren Sonderregelungen nicht gelten (Vgl. dazu Salamon, Die 25. StVO-Novelle: ein Überblick, ZVR 2013,211 (213)). Dementsprechend besteht aber auch keine explizite Benützungspflicht im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, StVO.
Schlagworte
Verhalten der Radfahrer; Radfahranlage; Fahrradstraße; Benützungspflicht; Gleichwertigkeitsklausel; Rennrad; LiegeradEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.031.049.2021.2021Zuletzt aktualisiert am
20.07.2021