Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
28.05.2021Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art. 130 Abs1 Z3Rechtssatz
Aus den Ausführungen des VwGH in der Entscheidung vom 17.10.2016, Ro 2016/22/0007, zur Zuständigkeit für Maßnahmenbeschwerden bei Verweigerung der Entgegennahme von Auslandsanträgen durch Berufsvertretungsbehörden und aus deren in § 22 NAG nur punktuell etablierter Bescheidkompetenz kann abgeleitet werden, dass auch Zurückweisungsbescheide aufgrund unzulässiger Eingaben vom Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung zu erlassen wären.Aus den Ausführungen des VwGH in der Entscheidung vom 17.10.2016, Ro 2016/22/0007, zur Zuständigkeit für Maßnahmenbeschwerden bei Verweigerung der Entgegennahme von Auslandsanträgen durch Berufsvertretungsbehörden und aus deren in Paragraph 22, NAG nur punktuell etablierter Bescheidkompetenz kann abgeleitet werden, dass auch Zurückweisungsbescheide aufgrund unzulässiger Eingaben vom Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung zu erlassen wären.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde; Aufenthaltstitel; Erteilung; Antrag; Entgegennahme; VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.151.079.13186.2020Zuletzt aktualisiert am
14.07.2021