Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.06.2021Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
EpidemieG 1950 §33Rechtssatz
Den nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes örtlich zuständigen Landesverwaltungsgerichten kommt auch die Entscheidungskompetenz über die örtliche Zuständigkeit der eingeschrittenen Behörde zu, eine Ausnahme von der Regelung der örtlichen Zuständigkeit des § 3 VwGVG in Verbindung mit § 3 AVG für die Prüfung der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit der belangten Behörde durch das Verwaltungsgericht im Sinne einer Anknüpfung an den Sitz der belangten Behörde kann weder den gesetzlichen Bestimmungen noch der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden und würde auch den Intentionen des Gesetzgebers, die sich aus den im zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.4.2018, Ra 2017/03/0010 zitierten Erwägungen ergeben, widersprechen.Den nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes örtlich zuständigen Landesverwaltungsgerichten kommt auch die Entscheidungskompetenz über die örtliche Zuständigkeit der eingeschrittenen Behörde zu, eine Ausnahme von der Regelung der örtlichen Zuständigkeit des Paragraph 3, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 3, AVG für die Prüfung der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit der belangten Behörde durch das Verwaltungsgericht im Sinne einer Anknüpfung an den Sitz der belangten Behörde kann weder den gesetzlichen Bestimmungen noch der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden und würde auch den Intentionen des Gesetzgebers, die sich aus den im zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.4.2018, Ra 2017/03/0010 zitierten Erwägungen ergeben, widersprechen.
Schlagworte
Verdienstentgang; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; örtlicher WirkungsbereichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.109.020.8090.2021Zuletzt aktualisiert am
25.08.2021