RS Lvwg 2021/6/8 VGW-109/020/8090/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

08.06.2021

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EpidemieG 1950 §33
VwGVG §3 Abs1
AVG §3
  1. AVG § 3 heute
  2. AVG § 3 gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011
  3. AVG § 3 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 3 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Den nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes örtlich zuständigen Landesverwaltungsgerichten kommt auch die Entscheidungskompetenz über die örtliche Zuständigkeit der eingeschrittenen Behörde zu, eine Ausnahme von der Regelung der örtlichen Zuständigkeit des § 3 VwGVG in Verbindung mit § 3 AVG für die Prüfung der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit der belangten Behörde durch das Verwaltungsgericht im Sinne einer Anknüpfung an den Sitz der belangten Behörde kann weder den gesetzlichen Bestimmungen noch der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden und würde auch den Intentionen des Gesetzgebers, die sich aus den im zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.4.2018, Ra 2017/03/0010 zitierten Erwägungen ergeben, widersprechen.Den nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes örtlich zuständigen Landesverwaltungsgerichten kommt auch die Entscheidungskompetenz über die örtliche Zuständigkeit der eingeschrittenen Behörde zu, eine Ausnahme von der Regelung der örtlichen Zuständigkeit des Paragraph 3, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 3, AVG für die Prüfung der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit der belangten Behörde durch das Verwaltungsgericht im Sinne einer Anknüpfung an den Sitz der belangten Behörde kann weder den gesetzlichen Bestimmungen noch der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden und würde auch den Intentionen des Gesetzgebers, die sich aus den im zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.4.2018, Ra 2017/03/0010 zitierten Erwägungen ergeben, widersprechen.

Schlagworte

Verdienstentgang; Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; örtlicher Wirkungsbereich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.109.020.8090.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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