RS Lvwg 2021/7/12 VGW-001/042/6170/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.07.2021

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Norm

BundesstatistikG 2000 §6
BundesstatistikG 2000 §9 Abs1
BundesstatistikG 2000 §66
EWStV 2010 §8

Rechtssatz

Zu welcher Art der Auskunftserteilung ein Angehöriger i.S.d. § 8 Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung verpflichtet ist, findet sich im § 8 Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung nicht. Doch ist in Anbetracht des systematischen Konnexes der Bestimmung des § 9 Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung zum § 8 Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung und des Verweises auf die Auskunftspflichtigkeit gemäß § 8 Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung kann die Bestimmung des § 9 Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung nur dahingehend ausgelegt werden, dass durch diese eine abschließende (taxative) Konkretisierung der Verpflichtungen eines Auskunftspflichtigen i.S.d. § 8 Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung erfolgt.Zu welcher Art der Auskunftserteilung ein Angehöriger i.S.d. Paragraph 8, Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung verpflichtet ist, findet sich im Paragraph 8, Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung nicht. Doch ist in Anbetracht des systematischen Konnexes der Bestimmung des Paragraph 9, Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung zum Paragraph 8, Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung und des Verweises auf die Auskunftspflichtigkeit gemäß Paragraph 8, Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung kann die Bestimmung des Paragraph 9, Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung nur dahingehend ausgelegt werden, dass durch diese eine abschließende (taxative) Konkretisierung der Verpflichtungen eines Auskunftspflichtigen i.S.d. Paragraph 8, Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung erfolgt.

Schlagworte

Bundesstatistik; Stichprobe; Befragung; Auskunftspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.001.042.6170.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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