Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.03.2023Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Rechtssatz
Das Recht auf Akteneinsicht im Besonderen oder die Parteistellung im Allgemeinen ist immer isoliert für eine bestimmte Verwaltungssache zu betrachten, d.h. für ein bestimmtes Verwaltungsverfahren mit einem bestimmten Zuständigkeitsumfang. Ein Projektgenehmigungsverfahren ist somit von anderen, etwa verwaltungspolizeilichen Verfahren zu trennen.
Schlagworte
Bewilligungsverfahren; eisenbahnrechtlicher Genehmigungsbescheid; Parteistellung; Großverfahren; Präklusion; Eiwendungen; Akteneinsicht; ProjektänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2023:VGW.101.V.007.15747.2022Zuletzt aktualisiert am
08.05.2023