Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.08.2023Index
93 EisenbahnNorm
EisbBFG §13 Abs3 Z2 und Z3Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH ist das Tatbild der Ordnungsstörung durch zwei Elemente gekennzeichnet: Zum Ersten muss der Täter ein Verhalten gesetzt haben, das objektiv geeignet ist, Ärgernis zu erregen. Zum Zweiten muss durch dieses Verhalten die Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört worden sein. Die Beurteilung, ob einem Verhalten die objektive Eignung zur Ärgerniserregung zukommt, ist nicht nach dem Empfinden der durch das Verhalten besonders betroffenen Personen vorzunehmen, sondern unter der Vorstellung, wie unbefangene Menschen auf ein solches Verhalten reagieren würden; von einem Ärgernis wird man dann sprechen können, wenn eine Handlung bei anderen die „lebhafte Empfindung des Unerlaubten und Schändlichen“ hervorzurufen geeignet ist (vgl. VwGH 30.05.1994, 93/10/0213, mwN).Nach der stRsp des VwGH ist das Tatbild der Ordnungsstörung durch zwei Elemente gekennzeichnet: Zum Ersten muss der Täter ein Verhalten gesetzt haben, das objektiv geeignet ist, Ärgernis zu erregen. Zum Zweiten muss durch dieses Verhalten die Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört worden sein. Die Beurteilung, ob einem Verhalten die objektive Eignung zur Ärgerniserregung zukommt, ist nicht nach dem Empfinden der durch das Verhalten besonders betroffenen Personen vorzunehmen, sondern unter der Vorstellung, wie unbefangene Menschen auf ein solches Verhalten reagieren würden; von einem Ärgernis wird man dann sprechen können, wenn eine Handlung bei anderen die „lebhafte Empfindung des Unerlaubten und Schändlichen“ hervorzurufen geeignet ist vergleiche VwGH 30.05.1994, 93/10/0213, mwN).
Schlagworte
Verwaltungsstrafverfahren, Störung der öffentlichen Ordnung, objektiver Tatbestand, Tatbestandselemente, Ärgerniserregung, Ordnung an einem öffentlichen Ort, Überprüfung, Fahrausweis, Kontrollorgan, Einscannen, Verweigerung, Identitätsfeststellung, FahrtunterbrechungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2023:VGW.031.025.7936.2023Zuletzt aktualisiert am
07.02.2024