RS Lvwg 2023/9/4 VGW-109/020/9797/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.09.2023

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

VwGVG §3 Abs3
EpidemieG §33
EpidemieG §32

Rechtssatz

Der „Auffangtatbestand“ des § 3 Abs. 3 VwGVG kommt nach dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut nur zur Anwendung, wenn sich die Zuständigkeit nicht gemäß Abs. 1 oder 2 des § 3 VwGVG bestimmen lässt.Der „Auffangtatbestand“ des Paragraph 3, Absatz 3, VwGVG kommt nach dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut nur zur Anwendung, wenn sich die Zuständigkeit nicht gemäß Absatz eins, oder 2 des Paragraph 3, VwGVG bestimmen lässt.

Schlagworte

Verfahrensrecht, Vergütungsanträge, COVID-Epidemie, Maßnahmen, Wirkungsbereich, Bezirksverwaltungsbehörde, örtliche Zuständigkeit, Unzuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2023:VGW.109.020.9797.2023

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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