RS Lvwg 2023/10/18 VGW-123/077/8425/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2023
beobachten
merken

Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

18.10.2023

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2018 §141 Abs1 Z2
BVergG 2018 §127 Abs1 Z2
BVergG 2018 §98 Abs3
BVergG 2018 §83
BVergG 2018 §78 Abs1 Z4
BVergG 2018 §2 Z15 lita sublitaa

Rechtssatz

Eine Auftraggeberin verfügt nach den Erläuternden Bemerkungen zu § 83 BVergG 2018 über einen weiten Beurteilungsspielraum, ob die vom Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen ausreichend sind. Wenn ein Unternehmer aber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen hat, darf der öffentliche Auftraggeber das Unternehmen trotz des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nicht von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen. Dem öffentlichen Auftraggeber steht diesbezüglich kein Ermessen zu.Eine Auftraggeberin verfügt nach den Erläuternden Bemerkungen zu Paragraph 83, BVergG 2018 über einen weiten Beurteilungsspielraum, ob die vom Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen ausreichend sind. Wenn ein Unternehmer aber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen hat, darf der öffentliche Auftraggeber das Unternehmen trotz des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nicht von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen. Dem öffentlichen Auftraggeber steht diesbezüglich kein Ermessen zu.

Schlagworte

Nichtigerklärungsantrag, Ausscheidensentscheidung, Bauauftrag, Oberschwellenbereich, Los, Subunternehmerin, Ausschlussgrund, kartellrechtswidrige Absprachen, Fristenlauf, Anerkenntnis, Selbstreinigungsmaßnahmen, Glaubhaftmachung, Zuverlässigkeit, Ausgleichszahlung, Sachverhaltsaufklärung, Zusammenarbeit, Mitwirkungspflicht, Schadensumstände, Offenlegung, Beurteilungsspielraum

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2023:VGW.123.077.8425.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten