Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.10.2023Index
97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2018 §141 Abs1 Z2Rechtssatz
Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum BVergG 2018 kommt es hinsichtlich § 78 Abs. 1 Z 4 leg. cit. auf die Wahrnehmung des öffentlichen Auftraggebers an, die dem Unternehmer im Fall des Ausschlusses samt Darlegung des relevanten Zeitpunktes offenzulegen ist, sowie darauf, dass als hinreichender Grund für einen Ausschluss gemäß § 78 Abs. 1 Z 4 BVergG 2018 jedenfalls eine Verurteilung nach § 168b StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren) in Betracht kommt und es der Einschätzung des Auftraggebers obliegt, ob die ihm zur Verfügung stehenden Informationen hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür darstellen, dass ein wettbewerbsverzerrendes Verhalten vorliegt.Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum BVergG 2018 kommt es hinsichtlich Paragraph 78, Absatz eins, Ziffer 4, leg. cit. auf die Wahrnehmung des öffentlichen Auftraggebers an, die dem Unternehmer im Fall des Ausschlusses samt Darlegung des relevanten Zeitpunktes offenzulegen ist, sowie darauf, dass als hinreichender Grund für einen Ausschluss gemäß Paragraph 78, Absatz eins, Ziffer 4, BVergG 2018 jedenfalls eine Verurteilung nach Paragraph 168 b, StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren) in Betracht kommt und es der Einschätzung des Auftraggebers obliegt, ob die ihm zur Verfügung stehenden Informationen hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür darstellen, dass ein wettbewerbsverzerrendes Verhalten vorliegt.
Schlagworte
Nichtigerklärungsantrag, Ausscheidensentscheidung, Bauauftrag, Oberschwellenbereich, Los, Subunternehmerin, Ausschlussgrund, kartellrechtswidrige Absprachen, Fristenlauf, Anerkenntnis, Selbstreinigungsmaßnahmen, Glaubhaftmachung, Zuverlässigkeit, Ausgleichszahlung, Sachverhaltsaufklärung, Zusammenarbeit, Mitwirkungspflicht, Schadensumstände, Offenlegung, BeurteilungsspielraumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2023:VGW.123.077.8425.2023Zuletzt aktualisiert am
20.11.2023