RS Lvwg 2023/10/27 VGW-152/058/8959/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

27.10.2023

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

§ 28 Abs. 1 Z 2 StbG sieht einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft auch dann vor, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass damit lediglich jener Fall gemeint ist, im dem der Minderjährige gemäß § 27 Abs. 2 oder 3 StbG eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben soll, nicht jedoch den Fall, dass beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch die mit der Obsorge betrauten Eltern und deren Beibehaltungsantrag (auch) das Kindeswohl zu berücksichtigen wäre.Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, StbG sieht einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft auch dann vor, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass damit lediglich jener Fall gemeint ist, im dem der Minderjährige gemäß Paragraph 27, Absatz 2, oder 3 StbG eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben soll, nicht jedoch den Fall, dass beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch die mit der Obsorge betrauten Eltern und deren Beibehaltungsantrag (auch) das Kindeswohl zu berücksichtigen wäre.

Schlagworte

Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsantrag, besonders berücksichtigungswürdiger Grund, Kindeswohl, grammatikalische Interpretation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2023:VGW.152.058.8959.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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