Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.10.2023Index
19/05 MenschenrechteNorm
EMRK Art8Rechtssatz
§ 28 Abs. 1 Z 2 StbG sieht einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft auch dann vor, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass damit lediglich jener Fall gemeint ist, im dem der Minderjährige gemäß § 27 Abs. 2 oder 3 StbG eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben soll, nicht jedoch den Fall, dass beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch die mit der Obsorge betrauten Eltern und deren Beibehaltungsantrag (auch) das Kindeswohl zu berücksichtigen wäre.Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 2, StbG sieht einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft auch dann vor, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Der Wortlaut der Bestimmung spricht dafür, dass damit lediglich jener Fall gemeint ist, im dem der Minderjährige gemäß Paragraph 27, Absatz 2, oder 3 StbG eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben soll, nicht jedoch den Fall, dass beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch die mit der Obsorge betrauten Eltern und deren Beibehaltungsantrag (auch) das Kindeswohl zu berücksichtigen wäre.
Schlagworte
Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsantrag, besonders berücksichtigungswürdiger Grund, Kindeswohl, grammatikalische InterpretationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2023:VGW.152.058.8959.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2024