Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.02.2024Index
20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §162 Abs1Rechtssatz
Auf § 162 Abs. 1 Satz 2 ABGB kann eine zwangsweise Anhaltung und Zurückbringung eines Kindes durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestützt werden (vgl. Pürstl/Zirnsack, Sicherheitspolizeigesetz2, Anm 13 zu § 24; Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz4 [2011] Anm 15. zu § 24). Die Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils erforderlichenfalls ein Kind auch gegen dessen Willen unter Anwendung von Zwang dem berechtigten Elternteil zurückbringen. § 162 Abs. 1 ABGB ermächtigt daher auch zu Eingriffen in die persönliche Freiheit des Kindes (Kopetzki, Art. 2 PersFrG, in: Korinek/Holoubek u.a. [Hrsg.] Bundesverfassungsrecht [2001] Rz 74; Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz4 [2011] Anm 16.1. zu § 24).Auf Paragraph 162, Absatz eins, Satz 2 ABGB kann eine zwangsweise Anhaltung und Zurückbringung eines Kindes durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestützt werden vergleiche Pürstl/Zirnsack, Sicherheitspolizeigesetz2, Anmerkung 13 zu Paragraph 24,; Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz4 [2011] Anmerkung 15. zu Paragraph 24,). Die Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können auf Ersuchen eines berechtigten Elternteils erforderlichenfalls ein Kind auch gegen dessen Willen unter Anwendung von Zwang dem berechtigten Elternteil zurückbringen. Paragraph 162, Absatz eins, ABGB ermächtigt daher auch zu Eingriffen in die persönliche Freiheit des Kindes (Kopetzki, Artikel 2, PersFrG, in: Korinek/Holoubek u.a. [Hrsg.] Bundesverfassungsrecht [2001] Rz 74; Hauer/Keplinger, Sicherheitspolizeigesetz4 [2011] Anmerkung 16.1. zu Paragraph 24,).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Anhaltung, Verbringung, Krisenzentrum, Kinder- und Jugendhilfe, Kindeswohl, Aufenthalt des Kindes, Ermittlung des Aufenthalts, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zurückholungsrecht, Sicherung und Durchsetzung von Pflege und Erziehung, Obsorgeberechtigte, Erziehungsbedürftigkeit, Ersuchen eines berechtigten Elternteils, zwangsweise Anhaltung und Zurückbringung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Personenfahndung, hoheitliches Handeln, Verhältnismäßigkeit, vertretbares EinschreitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2024:VGW.102.100.13031.2023Zuletzt aktualisiert am
12.03.2024