Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
26.03.2024Index
E3R E12100000Norm
32011R1227 Großhandelsmärkte für Strom und Gas – Aufsichtsregeln der EU Art5Rechtssatz
Eine Verfolgungshandlung kann etwa auch dadurch gesetzt werden, dass dem Beschuldigten der Anzeigeninhalt mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Rechtfertigung zur Kenntnis gebracht wird, wenn die Anzeige alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale enthält (siehe etwa VwGH 18.10.2011, 2011/02/0281; 24.2.2014, 2012/17/0462).
Schlagworte
Verwaltungsstrafverfahren, Verwaltungsübertretung, Marktmanipulation, manipulative Kapazitätsrückhaltung, Preisbeeinflussung, Absehen von der Fortführung des Strafverfahrens, Einstellungsbescheid, Amtsbeschwerde, Zuständigkeit, Regulierungsbehörde, Untersuchung- und Durchsetzungsbefugnisse, Sanktionen, Ausgestaltungsspielraum, Verfolgungsverjährung, Verjährungsfrist, Verfolgungshandlung, Umschreibung der angelasteten Tat, Bestimmtheit, Teil einer Tathandlung, Anlastung, Verträge über Tertiärregelenergie, Auktion, Energiegroßhandelsprodukte, Energiegroßhandelsmarkt, Vornahme der Marktmanipulation, bestimmtes Marktverhalten, falsche oder irreführende Signale, künstliches Preisniveau, AbweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2024:VGW.001.022.1177.2023Zuletzt aktualisiert am
23.04.2024