Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
26.03.2024Index
E3R E12100000Norm
32011R1227 Großhandelsmärkte für Strom und Gas – Aufsichtsregeln der EU Art5Rechtssatz
Anders als bei dem Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat im Spruch eines Straferkenntnisses gemäß § 44a Z 1 VStG kann sich der betreffende Tatvorwurf im Zusammenhang mit einer zu setzenden Verfolgungshandlung innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist, wenn es sich dabei um ein Straferkenntnis handelt, jedoch nicht nur aus dem Spruch, sondern in dessen Ergänzung auch aus der Begründung ergeben, weil auch daraus die Absicht der Behörde, eine Person wegen einer bestimmten ihr zur Last gelegten Verwaltungsübertretung auf die im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu verfolgen, eindeutig hervorgeht (vgl. erneut VwGH 20.8.2021, Ra 2020/10/0068, mwN und zuletzt 19.11.2023, Ra 2023/09/0150).Anders als bei dem Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat im Spruch eines Straferkenntnisses gemäß Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG kann sich der betreffende Tatvorwurf im Zusammenhang mit einer zu setzenden Verfolgungshandlung innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist, wenn es sich dabei um ein Straferkenntnis handelt, jedoch nicht nur aus dem Spruch, sondern in dessen Ergänzung auch aus der Begründung ergeben, weil auch daraus die Absicht der Behörde, eine Person wegen einer bestimmten ihr zur Last gelegten Verwaltungsübertretung auf die im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu verfolgen, eindeutig hervorgeht vergleiche erneut VwGH 20.8.2021, Ra 2020/10/0068, mwN und zuletzt 19.11.2023, Ra 2023/09/0150).
Schlagworte
Verwaltungsstrafverfahren, Verwaltungsübertretung, Marktmanipulation, manipulative Kapazitätsrückhaltung, Preisbeeinflussung, Absehen von der Fortführung des Strafverfahrens, Einstellungsbescheid, Amtsbeschwerde, Zuständigkeit, Regulierungsbehörde, Untersuchung- und Durchsetzungsbefugnisse, Sanktionen, Ausgestaltungsspielraum, Verfolgungsverjährung, Verjährungsfrist, Verfolgungshandlung, Umschreibung der angelasteten Tat, Bestimmtheit, Teil einer Tathandlung, Anlastung, Verträge über Tertiärregelenergie, Auktion, Energiegroßhandelsprodukte, Energiegroßhandelsmarkt, Vornahme der Marktmanipulation, bestimmtes Marktverhalten, falsche oder irreführende Signale, künstliches Preisniveau, AbweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2024:VGW.001.022.1177.2023Zuletzt aktualisiert am
23.04.2024