RS Lvwg 2026/6/11 VGW-152/099/7818/2026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.2026
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

11.06.2026

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft mit 12.6.2019 führte nicht zum Verlust der Unionsbürgerschaft, zumal das Vereinigte Königreich am 12.6.2019 noch Mitglied der Europäischen Union und britische Staatsbürger Unionsbürger waren. Bereits vor diesem Hintergrund scheint die Durchführung einer unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht geboten, zumal der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht kausal für den Verlust der Unionsbürgerschaft war, sondern erst der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Schlagworte

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft, Feststellungsbescheid, Unionsbürgerschaft, Willenserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2026:VGW.152.099.7818.2026

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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