Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.06.2026Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §27Rechtssatz
Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft mit 12.6.2019 führte nicht zum Verlust der Unionsbürgerschaft, zumal das Vereinigte Königreich am 12.6.2019 noch Mitglied der Europäischen Union und britische Staatsbürger Unionsbürger waren. Bereits vor diesem Hintergrund scheint die Durchführung einer unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht geboten, zumal der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht kausal für den Verlust der Unionsbürgerschaft war, sondern erst der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Schlagworte
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft, Feststellungsbescheid, Unionsbürgerschaft, WillenserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2026:VGW.152.099.7818.2026Zuletzt aktualisiert am
19.08.2026