Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.01.2014Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Anmerkung
Aufgrund der ordentlichen Revision hob der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 13.09.2016, Z Ro 2014/03/0062-4, den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 08.01.2014, Z LVwG-2013/12/2093-5 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf.Rechtssatz
Weder aus den Regelungen betreffend die Verkehrssicherheit (Sicherheit der Luftfahrt) noch aus jenen betreffend den Schutz vor unrechtmäßigen Eingriffen (Sicherheit in der Luftfahrt) ist eine ausdrückliche Übertragung von „imperium“ auf die Flughafenbetriebsgesellschaft ersichtlich, was - gegebenenfalls - im Hinblick auf das in Art 18 Abs 1 B-VG verankerte Legalitätsprinzip geboten wäre.Weder aus den Regelungen betreffend die Verkehrssicherheit (Sicherheit der Luftfahrt) noch aus jenen betreffend den Schutz vor unrechtmäßigen Eingriffen (Sicherheit in der Luftfahrt) ist eine ausdrückliche Übertragung von „imperium“ auf die Flughafenbetriebsgesellschaft ersichtlich, was - gegebenenfalls - im Hinblick auf das in Artikel 18, Absatz eins, B-VG verankerte Legalitätsprinzip geboten wäre.
Schlagworte
Befehls- und ZwangsgewaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2013.12.2093.5Zuletzt aktualisiert am
07.10.2016