RS Lvwg 2014/1/28 LVwG-2013/15/3281-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.01.2014

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Rechtssatz

Nicht jeder Austausch von Lampen ist typisierungspflichtig. Selbst wenn gegen die Typisierungspflicht verstoßen wird, führt dies nicht automatisch zu einem Verstoß gegen § 4 Abs 2 KFG; der Austausch von Lampen und dergleichen kann gemäß § 22a Abs 1 Z 2 lit a KDV bei Einhaltung der Vorgaben auch ohne Anzeige vorgenommen werden.Nicht jeder Austausch von Lampen ist typisierungspflichtig. Selbst wenn gegen die Typisierungspflicht verstoßen wird, führt dies nicht automatisch zu einem Verstoß gegen Paragraph 4, Absatz 2, KFG; der Austausch von Lampen und dergleichen kann gemäß Paragraph 22 a, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, KDV bei Einhaltung der Vorgaben auch ohne Anzeige vorgenommen werden.

Schlagworte

verkehrssichere Ausrüstung von KFZ

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2013.15.3281.1

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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