Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.01.2014Index
90/02 KraftfahrgesetzRechtssatz
Nicht jeder Austausch von Lampen ist typisierungspflichtig. Selbst wenn gegen die Typisierungspflicht verstoßen wird, führt dies nicht automatisch zu einem Verstoß gegen § 4 Abs 2 KFG; der Austausch von Lampen und dergleichen kann gemäß § 22a Abs 1 Z 2 lit a KDV bei Einhaltung der Vorgaben auch ohne Anzeige vorgenommen werden.Nicht jeder Austausch von Lampen ist typisierungspflichtig. Selbst wenn gegen die Typisierungspflicht verstoßen wird, führt dies nicht automatisch zu einem Verstoß gegen Paragraph 4, Absatz 2, KFG; der Austausch von Lampen und dergleichen kann gemäß Paragraph 22 a, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, KDV bei Einhaltung der Vorgaben auch ohne Anzeige vorgenommen werden.
Schlagworte
verkehrssichere Ausrüstung von KFZEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2013.15.3281.1Zuletzt aktualisiert am
05.03.2014