RS Lvwg 2014/2/24 LVwG-2014/41/0258-3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.02.2014

Index

L92007 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Tirol

Norm

TMSG §5

Rechtssatz

Nach § 18 Abs 2 TMSG zählt zu den bedarfsdeckenden oder bedarfsmindernden Leistungen Dritter neben den Leistungen, auf die der Hilfesuchende einen Anspruch nach § 17 Abs 1 hat, auch das Einkommen der mit ihm in Lebensgemeinschaft lebenden Person oder der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden und ihm gegenüber unterhaltsverpflichteten Personen, soweit dieses den Mindestsatz nach § 5 Abs 2 lit b zuzüglich des auf diese Person entfallenden Wohnkostenanteils übersteigt. Von diesem Einkommen sind allfällige Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Dritten  in Abzug zu bringen.Nach Paragraph 18, Absatz 2, TMSG zählt zu den bedarfsdeckenden oder bedarfsmindernden Leistungen Dritter neben den Leistungen, auf die der Hilfesuchende einen Anspruch nach Paragraph 17, Absatz eins, hat, auch das Einkommen der mit ihm in Lebensgemeinschaft lebenden Person oder der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden und ihm gegenüber unterhaltsverpflichteten Personen, soweit dieses den Mindestsatz nach Paragraph 5, Absatz 2, Litera b, zuzüglich des auf diese Person entfallenden Wohnkostenanteils übersteigt. Von diesem Einkommen sind allfällige Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Dritten  in Abzug zu bringen.

Schlagworte

Mindestsicherung; Sicherung des Wohnbedarfs; Lebensgefährte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.41.0258.3

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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