Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.03.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41Rechtssatz
Ein Verlust der Parteistellung tritt nicht ein, wenn in der Verständigung nicht auf die in § 42 AVG vorgesehenen Rechtsfolgen verwiesen wird.Ein Verlust der Parteistellung tritt nicht ein, wenn in der Verständigung nicht auf die in Paragraph 42, AVG vorgesehenen Rechtsfolgen verwiesen wird.
Schlagworte
PräklusionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.40.0696.1Zuletzt aktualisiert am
28.05.2014