RS Lvwg 2014/3/18 LVwG-2013/17/3390-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.03.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wäre ein Dauerdelikt vorgelegen, so wäre eine Straftat gesetzt worden, deren Tatbestand die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes umfasst.

Gegenstück dazu ist das Zustandsdelikt. Von einem Zustandsdelikt spricht man dann, wenn eine Straftat vorliegt, deren Tatbestand nur das Herbeiführen eines rechtswidrigen Zustandes umfasst.

Schlagworte

Dauerdelikt, Zustandsdelikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2013.17.3390.1

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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