Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
20.03.2014Index
40/01/ VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Rechtssatz
Der Gebührenhinweis ist nicht normativer Teil des Kostenspruches, weshalb keine diesbezügliche Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichtes besteht. Der Beschwerdeführer ist diesbezüglich an das zuständige Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel zu verweisen.
Schlagworte
Parteistellung, Kommissionsgebühr, GebührenhinweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.44.0124.3Zuletzt aktualisiert am
07.07.2014