Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.04.2014Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG §12Rechtssatz
Allein auf aggressives verbales Verhalten eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der zünftigen Gefahr einer qualifiziert rechtswidrigen Verwendung von Waffen zu stützen, ist nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichtes – auch vor dem Hintergrund des dem Waffengesetz 1996 innewohnenden strengen Maßstabes – nicht zulässig.
Schlagworte
Waffenverbot, verbales VerhaltenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2014:LVwG.2014.45.0187.4Zuletzt aktualisiert am
10.07.2014